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Quelle:
Stand zum Zeitpunkt der Erfassung:
Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
Lagergebäude mit einer Netto-Grundfläche je Geschoß von mehr als 200 m2 und nicht mehr als 600 m2 müssen Wand- und/oder Deckenöffnungen aufweisen, die im Brandfall eine Rauchableitung ins Freie ermöglichen. Dies gilt jedenfalls erfüllt, wenn Öffnungen von 2 % der NettoGrundfläche des jeweiligen Geschoßes vorhanden sind.
4.4.
4.4.
OIB RL 2.1 2019
Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
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