top of page

Gezielt nach einzelnen Paragrafen suchen oder

     ganze Rechtsquellen abrufen.

Suchen

Berechnung der Gebäudeklasse
lt. OIB Begriffsbestimmungen

höchstes Fluchtniveau (in m):

Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße:

Fläche der größten Wohnung / Betriebseinheit

Anzahl der oberirdischen Geschoße:

Anzahl der Wohnungen: 

Anzahl der Betriebseinheiten: 

Anker 1

Gebäudeklasse lt. OIB Begriffsbestimmungen: 

...

...

Auszug aus OIB 2019 Begriffsbestimmungen zur Definition der Gebäudeklassen:

Gebäude der Gebäudeklasse 1 (GK1)

Freistehende, an mindestens drei Seiten auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbe- kämpfung von außen zugängliche Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen, mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7,00 m und insgesamt nicht mehr als 400 m2 Brutto-Grundfläche der oberir- dischen Geschoße, bestehend aus nicht mehr als zwei Wohnungen oder einer Betriebseinheit.


Gebäude der Gebäudeklasse 2 (GK2)

  1. a)  Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7,00 m von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße,

  2. b)  Reihenhäuser mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7,00 m, bestehend aus Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m2 Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße,

  3. c)  Freistehende, an mindestens drei Seiten auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbe- kämpfung von außen zugängliche Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7,00 m von insgesamt nicht mehr als 800 m2 Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße.


Gebäude der Gebäudeklasse 3 (GK3)

Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7,00 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1 oder 2 fallen.


Gebäude der Gebäudeklasse 4 (GK4)

  1. a)  Gebäude mit nicht mehr als vier oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 11 m, bestehend aus mehreren Wohnungen bzw. mehreren Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m2 Nutzfläche der einzelnen Wohnungen bzw. Betriebseinheiten in den oberirdischen Geschoßen,

  2. b)  Gebäude mit nicht mehr als vier oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 11 m, bestehend aus einer Wohnung bzw. einer Betriebseinheit ohne Begrenzung der Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße.


Gebäude der Gebäudeklasse 5 (GK5)

Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1, 2, 3 oder 4 fallen.

bottom of page