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Steiermärkisches Ortsbildgesetz
Quelle:
Ortsbildgesetz 1977
Stand zum Zeitpunkt der Erfassung:
Fassung vom 25.05.2025
Örtliche Raumplanung / Bebauungsplanung - Gestaltungsbeiräte
Gestaltungsbeiräte dienen der städtebaulichen Beratung der Gemeinden. Sie haben zu Entwürfen von Bebauungsplänen der Aufbaustufe längstens binnen acht Wochen eine Stellungnahme aus städtebaulicher Sicht abzugeben. Zu Entwürfen von Bebauungsplänen der Grundstufe kann die Gemeinde eine Stellungnahme einholen.
§ 62 (2)
§ 62 (2)
Sbg ROG 2009
Örtliche Raumplanung / Bebauungsplanung - Gestaltungsbeiräte
Örtliche Raumplanung / Bebauungsplanung - Gestaltungsbeiräte
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