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Steiermärkisches Ortsbildgesetz

Quelle: 

Ortsbildgesetz 1977

Stand zum Zeitpunkt der Erfassung:

Fassung vom 25.05.2025

Örtliche Raumplanung / Bebauungsplanung - Gestaltungsbeiräte

Gestaltungsbeiräte dienen der städtebaulichen Beratung der Gemeinden. Sie haben zu Entwürfen von Bebauungsplänen der Aufbaustufe längstens binnen acht Wochen eine Stellungnahme aus städtebaulicher Sicht abzugeben. Zu Entwürfen von Bebauungsplänen der Grundstufe kann die Gemeinde eine Stellungnahme einholen.

§ 62 (2)

§ 62 (2)

Sbg ROG 2009

Örtliche Raumplanung / Bebauungsplanung - Gestaltungsbeiräte

Örtliche Raumplanung / Bebauungsplanung - Gestaltungsbeiräte

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