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Steiermärkisches Ortsbildgesetz

Quelle: 

Ortsbildgesetz 1977

Stand zum Zeitpunkt der Erfassung:

Fassung vom 02.03.2026

Tabelle 1: Anforderungen an überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m2 und nicht mehr als 250 m2

Tabelle 1: Anforderungen an überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m2 und nicht mehr als 250 m2 zu Gebäuden auf demselben Grundstück bzw. Bauplatz zu Nachbargrundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen bei Unterschreitung der Mindestabstände zu Nachbargrundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen Wand in REI 60 bzw. EI 60 erforderlich, die der Nachbargrundstücks- bzw. Bauplatzgrenze zugekehrt ist, über die gesamte Länge und bis zur Dacheindeckung Wenn aufgrund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke nicht zu erwarten ist, werden keine Anforderungen gestellt Decke REI 90 und A2 und
• der Nachbargrundstücks- bzw. Bauplatz grenze zugekehrte Wand über die gesamte Länge und bis zur Dacheindeckung REI 90 und A2 bzw. EI 90 und A2 erforderlich bei Unterschreitung der Mindestabstände zu Gebäuden auf demselben Grundstück bzw. Bauplatz zu GK 1 und GK 2: D
zu GK 3 bis GK 5:
• Überdachung in REI 30 oder A2 und
• Wand in REI 30 bzw. EI 30 erforderlich, die dem Gebäude zugekehrt ist, über die gesamte Länge und bis zur Dacheindeckung oder gemeinsamer Wandanteil mit dem Gebäude bis zur Dacheindeckung des überdachten Stellplatzes in EI 30, bei GK 5 zusätzlich A2 Decke REI 90 und
• dem Gebäude zugekehrte Wand oder der gemeinsame Wandanteil über die gesamte Länge und bis zur Dacheindeckung REI 90 bzw. EI 90 und bei GK 5 jeweils zusätzlich A2 erforderlich bei Stellplätzen, die in ein Gebäude hineinragen, und bei eingebauten Garagen angrenzende Wände und Decken als Trennwände bzw. Trenndecken gemäß Tabelle 1b der OIB-Richtlinie 2, mindestens jedoch REI 30 bzw. EI 30 Einbauten zur Unterteilung der Stellplätze bei Stellplätzen, die in ein Gebäude hineinragen, und bei eingebauten Garagen bei Unterschreitung der Mindestabstände zu Gebäuden auf demselben Grundstück bzw. Bauplatz Türen ins Gebäudeinnere Wandbekleidungen, Bodenbeläge und Konstruktionen unter der Rohdecke Wandbekleidungen Konstruktionen unter der Rohdecke einschließlich Deckenbeläge Fluchtweg Feuerstätten und Abgasanlagen Erste Löschhilfe Die Aufstellung von Feuerstätten und die Anordnung von Reinigungsöffnungen von Abgasanlagen sind unzulässig. Davon ausgenommen sind Feuerstätten und Reinigungsöffnungen, die nach einschlägigen Richtlinien für die Aufstellung in Garagen geeignet sind.

Tabelle 1

Tabelle 1

OIB RL 2.2 2023

Tabelle 1: Anforderungen an überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m2 und nicht mehr als 250 m2

Tabelle 1: Anforderungen an überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m2 und nicht mehr als 250 m2

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